Freiwillige Feuerwehr Horb am Neckar

 

Aufgaben der Feuerwehr

Warum können Einsätze der Feuerwehr kostenpflichtig sein.... ?

Auszug aus dem Feuerwehrgesetz B-W. Das Feuerwehrgesetz zum Nachlesen finden Sie unten im Download. 

§ 3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

(1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere

1. (...)

2. (...)

3. (...)

4. (...)

5. die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anders bestimmt ist.

...doch was ist geregelt und was nicht ?

Kostenfrei sind die sogenannten Pflichtaufgaben nach § 2 Abs 1., kostenpflichtig sind die sogenannten Kannaufgaben nach § 2 Abs. 2.

§2 Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat

    (Pflichtaufgaben = kostenfrei unter Berücksichtigung von § 34)

1. Bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und

2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

(...)

      (Kannaufgaben = kostenpflichtig)

(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden

1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und

2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitswachdienstes

(...)

§ 34 Kostenersatz

(1) Einsätze der Gemeindefeuerwehr nach § 2 Abs.1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr verlangen Kostenersatz, wenn

1. die Gefahr oder Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,

2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurden,

3. Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,

4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdeten Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,

5. Der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,

6. ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntis der Tatsachen alarmiert wurde

(...)

Beispiele unter Berücksichtigung von § 34:

Einsatzart:

Kostenersatz:

Personenrettung

Kostenfrei

Wohnungsbrand

Kostenfrei

Kaminbrand

Kostenfrei

Mülleimerbrand

Kostenfrei

PKW-Brand

Kostenpflichtig

Wasser im Keller (Pumparbeiten)

Kostenpflichtig

Ölspurbeseitigung

Kostenpflichtig

Baum über die Straße

Kostenpflichtig

Verlegen von Sandsäcken

Kostenpflichtig

Unbeaufsichtigtes Lagerfeuer
Unbeaufsichtigte Grünmüllverbrennung

Kostenpflichtig

Sie haben Fragen zu diesen Themen ? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular in der Navigationsleiste.