Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht vor, dass Rauchwarnmelder ab sofort in Neubauten und in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014 installiert werden müssen. Ab 2015 sollen dann alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte in das Bild oder informieren Sie sich unter: www.Rauchmelder-Lebensretter.de
Wussten Sie, dass:
90 % aller Brandtoten kommen durch den Brandrauch ums Leben, 10 % sterben durch die Einwirkung des Feuers.
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