Freiwillige Feuerwehr Horb am Neckar

 Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg 

 

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht vor, dass Rauchwarnmelder ab sofort in Neubauten und in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014 installiert werden müssen. Ab 2015 sollen dann alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte in das Bild oder informieren Sie sich unter: www.Rauchmelder-Lebensretter.de

 

Wussten Sie, dass:

  • 65 % aller Brände tagsüber vorkommen.
  • 35 % aller Brände nachts vorkommen.
  • 70 % aller Brandtoten nachts zu beklagen sind.
  • 35 % aller Brandtoten tagsüber zu beklagen sind.

90 % aller Brandtoten kommen durch den Brandrauch ums Leben, 10 % sterben durch die Einwirkung des Feuers.

Wussten Sie, dass:

  • Bei der Verbrennung von nur 100g Schaumstoff ca. 250 m³ giftiges Rauchgas entsteht.
  • Ihre Wohnung mit 100 m² Grundfläche und ca. 2,50 m Deckenhöhe = 250 m³ Rauminhalt, durch die Verbrennung von diesen 100g Schaumstoff komplett mit giftigen Rauchgasen gefüllt wäre.
  • Dass dies nur ca. 30 Sekunden dauert !

 

 

Nachts schläft der Geruchsinn - Rauchmelder retten Leben !