Alle heimischen Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden.
Die Entfernung von Wespen ist KEINE Aufgabe der Feuerwehr. Die Feuerwehren sind hierfür auch nicht ausgebildet.
Weiterführender Link zum NABU Horb:
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