Freiwillige Feuerwehr Horb am Neckar

 

Brandschutztipps

Offenes Feuer

Anlässlich kultureller und traditioneller Ereignisse als Brauchtums-, Oster-, Geburtstags- oder Freudenfeuer entfachte Lagerfeuer erfreuen sich wachsender Beliebtheit.

 

Es dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu besorgen sein, d.h. die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.

 

Bitte beachten Sie den aktuellen Waldbrandgefahrenindex, insbesondere bei starker Trockenheit. 

Legende Waldbrandgefahrenindex:

Für weitere Informationen klicken Sie bitte in die Tabelle !

Für diese Feuer sollte die Faustregel:

 

  • max. 1 Meter Durchmesser,
  • max. 1 Meter Flammenhöhe

eingehalten werden.

 

Es darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden ! Beschichtetes, lackiertes und  behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden.

 

Von Gebäuden ist ein Abstand von mindestens 50 Meter zu empfehlen, da auch bei Lagerfeuern mit massivem Funkenflug und Strahlungswärme zu rechnen ist.

 

  •  Abstand zum Wald mindestens 100 Meter
  • Auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt.
  • In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden.
  • Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
  •  Wichtig: Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein !

 

Verbrennen von Gartenabfällen

  • Abstand zu Gebäuden aller Art sowie zu Baumbeständen mindestens 50 Meter
  • Abstand zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mindestens 100 Meter.
  • Abstand zur Autobahn mindestens 200 Meter
  •  Wichtig: Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein !

 

 

Weitere Hinweise unter:

 

§ 41 Landeswaldgesetz B-W

und unter Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30. April 1974, § 2 Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle.

Hinweis:

Um einen unnötigen evtl. kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr zu verhindern. Melden Sie ihr Feuer (z.B. Verbrennen von Gartenabfällen) bitte rechtzeitig bei der zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) oder bei der Integrierten Leitstelle in Freudenstadt an, Telefon: 07441 - 9111660